Kinderschutz im Verein

 

Ansprechpartner

Hanne Kirleis, frühere Rektorin der Swistbachschule, steht Kindern und Eltern als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Tel.: 02254-44 58 und 0171-4 52 80 50

kinderschutz@ssvheimerzheim.de

Vereinsverantwortlicher

Als Verantwortlicher und Ansprechpartner für

den Kinderschutz auf Vorstandsebene ist der 1.Vorsitzende Andreas Engels benannt.

Tel. 02254-82719 und 01522-8731285

vorsitzender@ssvheimerzheim.de



Anonyme Nachricht an die Kinderschutzbeauftragte des SSV!

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Anlaufstellen sexualisierte Gewalt:

RSK / Swisttal   FVM   LSB


 

In Anbetracht der Verantwortung unseres Vereins für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und zur Stärkung der Prävention hat der Vorstand des SSV HEIMERZHEIM 1925 e.V. auf seiner Vorstandssitzung am 11.01.2017, zuletzt angepasst in der Vorstandssitzung am 30.05.2018, das folgende Konzept

 

Foto: SSV Heimerzheim
Foto: SSV Heimerzheim

  1. Der Vorstand benennt als
     „Vereinsverantwortlichen und Ansprechpartner für das Thema Kinderschutz“ 
    den 1. Vorsitzenden Andreas Engels [Kontaktdaten s.o.]
     Er übernimmt u. a. folgende Aufgaben:
    • Erstellen, unterschreiben lassen und aufbewahren aller Vertraulichkeitserklärungen;
      Wiederholung bei entsprechendem Personalwechsel;
    • erstellen der nötigen Bescheinigungen, um das erweiterte Führungszeugnis nach
      § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) unter Gebührenbefreiung zu erhalten;
    • entgegennehmen und prüfen der Erweiterten Führungszeugnisse auf Einträge;
    • durchführen einer Informationsveranstaltung für Trainer und Betreuer und aufbewahren
       des hierbei zu erstellenden Protokolls; Wiederholung bei entsprechendem Personalwechsel;
    • bearbeiten von Meldungen zu Grenzverletzungen oder anderweitiger Vorfälle.

  2. Der Vorstand benennt
     Hanne Kirleis, frühere Rektorin der Swistbachschule, als 
    „Ansprechpartner des Vereins“ [Kontaktdaten s.o.]
    Im Bedarfsfall übernimmt sie folgende Aufgaben:
    • Ansprechpartner bei Beschwerden und Vorfällen,
    • Information des Vorstandes,
    • erste Prüfung eines Vorfalls,
    • Kontaktaufnahme mit der Anlaufstelle des Landesfachverbandes.

  3. Der Vorstand gibt für den Kinderschutz vor:
    • Verhaltenskodex
    • Verfahrensregeln zum Umgang mit Erweiterten Führungszeugnissen
    • Entwurf Verhaltensregeln für Trainer und Betreuer

  4. Der „Vereinsverantwortliche für das Thema Kinderschutz“ wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Fußballverband Mittelrhein als zuständigem
    Landesfachverband für alle bzw. bei Bedarf für neue
     Trainer und Betreuer des SSV Heimerzheim 1925 e.V. eine Informationsveranstaltung durchzuführen. 
    Die Trainer und Betreuer sollen hierbei die durch den Vorstand vorgegebenen Dokumente besprechen und sich auf 
    Verhaltensregeln für Trainer und Betreuer einigen, was in einem durch alle
     zu unterschreibenden Protokoll dokumentiert wird.

  5. Verstöße gegen die Verhaltensregeln für Trainer und Betreuer werden durch den Vorstand untersucht und nötigenfalls zur Ahndung gebracht.
    Zudem werden sie bei Bedarf angepasst.

  6. Der Verein wird das Thema Kinderschutz offensiv in die Vereinsöffentlichkeit kommunizieren.
    Der „Vereinsverantwortliche für das Thema Kinderschutz“ wird zusammen mit dem „Ansprechpartner des Vereins“ spezifische Angebote und Leistungen
    der Sport- und Fachverbände prüfen, ob sie für den Verein sinnvoll genutzt werden können.

Verhaltensregeln im Umgang mit Schutzbefohlenen

 

  1. Körperliche Kontakte
    Jeder nimmt körperliche Nähe anders auf. Körperkontakte dürfen das pädagogisch sinnvolle und rechtlich erlaubte Maß nicht überschreiten.
    Auch erlaubte körperliche Kontakte wie Gratulationen oder Trösten sind sofort einzustellen, wenn der Spieler oder die Spielerin dies nicht wünschen.

  2. 6-Augen-Prinzip
    Wir halten uns nicht allein mit einem einzelnen Kind in geschlossenen Räumen auf.
    Es gilt das 6-Augen-Prinzp und wir versuchen Einzelsituationen zu vermeiden. Bei Bedarf sind Gespräche in offenen Räumlichkeiten oder im Freien umzusetzen.

  3. Duschen
    Wir duschen nicht gemeinsam mit unseren Spielerinnen oder Spielern.

  4. Umgang mit Ton-, Foto- und Videomaterial
    Wir fertigen kein Bild-, Video- oder Tonmaterial von Dusch- und Umkleidesituationen an oder verbreiten es über die sozialen Medien. Wir fertigen allgemein kein Bild-, Video- oder

    Tonmaterial ohne Zustimmung der Kinder und der Eltern an.

  5. Pflege des Privatkontakts
    Wir bauen keine privaten Kontakte mit einzelnen Spielerinnen und Spielern auf, auch nicht über soziale Medien.
    Wir nehmen Kinder nicht mit in unsere Privaträume, ohne dass nicht mindestens eine zweite Person anwesend ist und die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis gegeben haben.

  6. Maßnahmen mit Übernachtung
    Wir übernachten nicht mit unseren Spielern und Spielerinnen in gemeinsamen Zimmern. Vor dem Betreten der Zimmer klopfen wir an. Wir vermeiden Situationen, in denen wir allein mit
    einem Spieler oder einer Spielerin in einem Zimmer sind.
    Ist dies nicht zu vermeiden, lassen wir die Tür geöffnet.

  7. Konsequent handeln
    Hinsehen statt Wegsehen! Das gilt auch beim Umgang der Kinder untereinander.
    Bei Verdacht auf sexualisierte Handlungen greifen wir aktiv ein.
    Wir handeln konsequent und nehmen bei Verdachtsmomenten umgehend mit dem Vorstandmitglied für Kinderschutz Kontakt auf, um die weiteren Schritte abzustimmen.

  8. Altersgemäße Sprache
    Wir sprechen altersgemäß und respektvoll mit unseren Spielerinnen und Spielern.

  9. Messenger-Gruppen
    In Online-, Messenger-Gruppen u. ä. steht der Fußball im Vordergrund. In Sprache, Ton und Bild gehen wir respektvoll miteinander um. Kontaktaufnahmen außerhalb von Gruppen mit einzelnen Kindern und Jugendlichen sind zu unterlassen.
    Wir kommunizieren in der Gruppe oder mit den Erziehungsberechtigten.

  10. Heimfahrten
    Wir bringen keine Spieler und Spielerinnen allein nach Hause, wenn das 6-Augen-Prinzip nicht eingehalten werden kann.
    Falls es sich doch ergibt, holen wir vorher die Zustimmung der Eltern ein.

  11. Erweitertes Führungszeugnis
    Wir verpflichten uns, alle zwei Jahre ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

  12. Schulungen
    Wir nehmen regelmäßig an den Vereinsschulungen zum Thema Kinderschutz teil.

  13. Transparenz
    Weichen wir von diesen Verhaltensregeln ab, sprechen wir dies mit mindestens einem weiteren Trainer oder Trainerin und dem für Kinderschutz zuständigen Vorstandsmitglied ab.
    Haben wir Fragen oder Zweifel im Umgang mit diesen Regeln, sprechen wir offen über mögliche Grenzverletzungen.“

 

 


Verhaltenscodex
Weiterhin hat der Vorstand des SSV HEIMERZHEIM 1925 e.V. auf seiner Vorstandssitzung am 11.01.2017 den folgenden Verhaltenskodex beschlossen:

Für alle Mitglieder unseres Vereins und diejenigen, die für den Verein tätig sind, gelten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen innerhalb unseres Vereins die folgenden Prinzipien:

1.      Verantwortung übernehmen

Wir übernehmen Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und werden das uns Mögliche tun, um sie vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt sowie vor gesundheitlicher Beeinträchtigung und vor Diskriminierung jeglicher Art zu schützen.

2.      Rechte achten

Wir achten das Recht der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre und üben keine Form der Gewalt aus, weder physischer, psychischer noch sexueller Art.

3.      Grenzen respektieren

Wir respektieren die individuellen Grenzempfindungen der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und achten darauf, dass auch die Kinder und Jugendlichen diese Grenzen im Umgang miteinander respektieren.

4.      Sportliche und persönliche Entwicklung fördern

Wir achten unsere Kinder und Jugendlichen und fördern ihre sportliche und persönliche Entwicklung. Wir leiten sie zu einem angemessenen sozialen Verhalten gegenüber anderen Menschen, zu Respekt und Toleranz sowie Fair Play an.

5.      Altersgerechte Ziele verfolgen

Wir richten unser sportliches Angebot und unsere sportlichen Ziele nach dem Entwicklungsstand der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen aus und setzen altersgerechte Trainingsmethoden ein.

6.      Persönlichkeitsrechte wahren

Wir behandeln die uns anvertrauten und zugänglichen Daten der Kinder und Jugendlichen streng vertraulich und gehen mit Bild- und Videomaterial, das die Kinder und Jugendlichen zeigt, unter Beachtung des Datenschutzes sensibel und verantwortungsbewusst um.

7.      Aktiv einschreiten

Wir informieren im Konflikt- oder Verdachtsfall sowie bei einem Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex den beauftragten „Ansprechpartner des Vereins“, bei dessen Nichterreichbarkeit den „Vereinsverantwortlichen für das Thema Kinderschutz“, um professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzuzuziehen.
Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.